Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Copro Werbefotografie GmbH erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. "Lichtbilder" i.S. dieser AGB sind alle von der Copro Werbefotografie GmbH hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)
§2 Urheberrecht
1. Der Copro Werbefotografie GmbH steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die von der Copro Werbefotografie GmbH hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
3. Überträgt die Copro Werbefotografie GmbH Nutzungsrechte an ihren Werken, ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Copro Werbefotografie GmbH.
5. Der Besteller eines Bildnisses i. S. von § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechen-den Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 Urheberrechtsgesetz wird ausdrücklich abbedungen.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann die Copro Werbefotografie GmbH, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Copro Werbefotografie GmbH zum Schadens-ersatz.
Die Negative verbleiben bei der Copro Werbefotografie GmbH. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur gegen gesonderte Vereinbarung.
§3 Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwert-steuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
2. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum der Copro Werbefotografie GmbH.
4. Hat der Auftraggeber der Copro Werbefotografie GmbH keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung, sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Copro Werbefotografie GmbH behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
§4 Haftung
1. Die Copro Werbefotografie GmbH verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihr überlassene Aufnahmeobjekte, Vorlagen, Filme, Displays, Layouts sorgfältig zu behandeln. Sie haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
2. Die Copro Werbefotografie GmbH verpflichtet sich, Negative sorgfältig aufzubewahren. Sie ist berechtigt, falls nichts anderes vereinbart, fremde und eigene Negative nach 5 Jahren zu vernichten. Für Beschädigung und Vernichtung der Negative haftet sie nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3. Die Copro Werbefotografie GmbH verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüberhinaus haftet sie für ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
4. Die Copro Werbefotografie GmbH haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen des Herstellers des Photomaterials. Sie haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Lichtbilder durch den Besteller entstehen.
Für eigenes Verschulden haftet die Copro Werbefotografie GmbH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5. Die Copro Werbefotografie GmbH ist berechtigt, Fremdlabors zu beauftragen. Sie haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Falls ein Schaden durch das Fremdlabor verursacht wurde, tritt sie ihre Schadensersatzansprüche gegen das Fremdlabor an den Auftraggeber ab.
6. Retuschen und Kaschierarbeiten erfolgen ausschließlich auf Gefahr des Auftraggebers, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Für eigenes Verschulden haftet die Copro Werbefotografie GmbH bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7. Die Versendung von Filmen, Lichtbildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
8. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Lichtbilder schriftlich bei der Copro Werbefotografie GmbH geltend zu machen. Für die Wahrung der Frist gilt der Eingang der Rüge bei der Copro Werbefotografie GmbH.
§5 Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, daß er an allen der Copro Werbefotografie GmbH übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt.
Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist die Copro Werbefotografie GmbH berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung ihrer Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3. Die Copro Werbefotografie GmbH verpflichtet sich, die Aufnahmegegenstände sorgfältig zu behandeln, sie haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
§6 Leistungsstörungen, Ausfallhonorar
1. Überläßt die Copro Werbefotografie GmbH dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang, wenn keine längere Frist vereinbart wurde, auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann die Copro Werbefotografie GmbH, sofern sie den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
2. Überläßt die Copro Werbefotografie GmbH dem Auftraggeber Fotografien aus seinem Archiv, die nicht für den Auftraggeber angefertigt wurden, so hat der Auftraggeber die verwendeten Fotografien innerhalb eines Monats nach Eingang beim Auftraggeber, sofern keine längere Frist vereinbart wurde, zurückzusenden.
Schickt der Auftraggeber diese Fotografien trotz zweimaliger Aufforderung nicht zurück, kann die Copro Werbefotografie GmbH eine Blockierungsgebühr von 1,- € pro Tag und Lichtbild verlangen. Bei Verlust oder Beschädigung der Fotografien kann die Copro Werbefotografie GmbH, sofern sie den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Schadensersatz verlangen.
3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Copro Werbefotografie GmbH nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Copro Werbefotografie GmbH, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Copro Werbefotografie GmbH auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, daß der Copro Werbefotografie GmbH kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Copro Werbefotografie GmbH auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
4. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Copro Werbefotografie GmbH bestätigt worden sind. Die Copro Werbefotografie GmbH haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§7 Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Copro Werbefotografie GmbH verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrags bekanntgewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
§8 Schlußbestimmungen
1. Erfüllungsort für alle Vertragsparteien für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Copro Werbefotografie GmbH.
2. Sind beide Vertragsparteien Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz der Copro Werbefotografie GmbH als Gerichtsstand vereinbart.